„Zeitarbeit? Nichts für mich, da werde ich ja viel schlechter bezahlt als die Festangestellten!“
Noch immer ist dies eines der weitverbreitetsten Vorurteile, wenn es um das Thema Zeitarbeit geht. Aber ist es nur genau das, ein Vorurteil, das nicht der Realität entspricht? Oder ist es tatsächlich so, dass Zeitarbeiter generell weniger verdienen als die Stammbelegschaft und Equal Pay hier keine Berücksichtigung findet? In diesem Blogartikel möchten wir diese Frage differenziert beantworten.
Vorurteil Zeitarbeit: Lohndumping statt Equal Pay
Zeitarbeit ist in den Köpfen vieler Menschen immer noch so eine Art „Arbeiten zweiter Klasse“. Oft wird für Zeitarbeit auch der Begriff „Zweiter Arbeitsmarkt“ verwendet. Wer keinen Job kriegt, geht in die Zeitarbeit. Diese Wahrnehmung gibt es schon lange. Und spätestens seit den Hartz-Gesetzen (ab 2002), als Zeitarbeit dazu genutzt wurde, Arbeitslosenzahlen zu minimieren, hat sich das Bild verhärtet, dass Zeitarbeit im Wesentlichen im Niedriglohn-Sektor stattfindet – gute Bezahlung oder gar Equal Pay: Fehlanzeige!
Zeitarbeit heute ist anders!
In den letzten 20 Jahren hat sich in der Zeitarbeits-Branche einiges getan. Mehrere Faktoren haben dazu geführt, dass Zeitarbeit heute längst kein „Job zweiter Klasse“ im Niedriglohnsektor mehr ist. Vielmehr bieten sich hier für Jobsuchende aller Bereiche und aller Qualifikationen Möglichkeiten auf einen gut bezahlten Job, inklusive Equal Pay, in einem flexiblen Arbeitsumfeld.
Was hat sich in den letzten Jahren geändert?
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Der Arbeitsmarkt:
Eine der markantesten Veränderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt. Von der Ausbildung bis zur Rente bei ein und demselben Arbeitgeber angestellt zu sein, ist kaum noch die Regel. Im Gegensatz: Zeitarbeit, Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge haben zugenommen, denn Unternehmen setzen vermehrt auf flexible Beschäftigungsmodelle. So können sie besser auf die sich ändernde Marktanforderungen reagieren.
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Die Tariflohnpolitik:
In den frühen 2000er Jahren dominierten oft moderate Lohnabschlüsse, um wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Mit dem Aufkommen der Digitalisierung und der Debatte über den Fachkräftemangel verlagerte sich der Fokus: Branchen mit Mangel an qualifizierten Arbeitskräften begannen, höhere Lohnabschlüsse zu fordern, um Talente anzulocken und zu halten. Zudem haben politische Entwicklungen wie der Mindestlohn und der Wunsch nach Equal Pay zwischen Männern und Frauen die Tariflohnpolitik beeinflusst.
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Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Das Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Zeitarbeit in Deutschland. Es definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte. Es hat in den letzten Jahren bedeutende Änderungen erfahren. So wurden Höchstüberlassungsdauern festgelegt, um den Missbrauch von Zeitarbeit zu verhindern. Diese liegt aktuell bei 18 Monaten. Zudem ist nun das Prinzip „Equal Pay" im AÜG verankert. Es besagt, dass Zeitarbeiter nach einer bestimmten Einsatzdauer den gleichen Lohn wie vergleichbar qualifizierte Stammbeschäftigte erhalten.
Zeitarbeit heute ist fair – und Equal Pay ein Muss!
Fakt ist: Zeitarbeit heute spielt sich längst nicht mehr auf dem Niedriglohnsektor ab. Der ehemalige Arbeitgebermarkt hat sich in einen Arbeitnehmermarkt gewandelt, auf dem Arbeitskräfte von der Hilfskraft bis zum Manager fehlen. Entstehen deswegen Personalengpässe, wenden sich Unternehmen gerne an Personaldienstleistungsfirmen. Diese nehmen ihnen die aktuell oft recht langwierige Recruitingprozesse ab und stellen zeitnah das passende Personal in Zeitarbeit bereit. Aktuelle Zahlen spiegeln diesen Trend wider: Heute gibt es 700.000 Zeitarbeiternehmer auf dem Arbeitsmarkt – und die werden auch gebraucht und entsprechend bezahlt. Schon jetzt sind die ersten Entgeltgruppen im Tarif für die Zeitarbeit deutlich über dem Mindestlohn und oftmals werden zusätzlich zum Tariflohn noch übertarifliche Zuschläge, Fahrgelder und ähnliches gezahlt.
Equal Pay und faire Rahmenbedingungen bei Tempton
Bei Tempton gehört die Zeitarbeit zum Kerngeschäft. Wir haben einen Pool aus 9.500 Kollegen, die bei uns als Zeitarbeitnehmer fest angestellt sind. Unsere externen Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag mit uns und werden von uns bezahlt - nicht von der Kundenfirma (Entleiher). Und: Sie werden von uns durchgängig bezahlt, auch in den Zeiten, in denen sie keinen Arbeitseinsatz haben.
Wir entlohnen unsere Kollegen gemäß BAP-Tariflohn, denn er verfolgt wie wir das Ziel, faire Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung für Zeitarbeitnehmer zu gewährleisten. Er wurde vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds (Verdi, IG Metall, IG BCE und weiteren) ausgehandelt. Der BAP-Tarifvertrag legt tätigkeitsbezogene Entgelte, Arbeitszeiten, Zuschläge, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld fest.
Zusätzlich ermöglicht der BAP-Tarifvertrag auch die Anwendung von Branchenzuschlägen. Diese Zuschläge berücksichtigen spezifische Anforderungen in bestimmten Branchen, wie beispielsweise im Bereich Metall oder Chemie. Die Zuschläge sollen sicherstellen, dass Zeitarbeiter in anspruchsvollen und spezialisierten Arbeitsbereichen angemessen vergütet werden – und dass sich die Bezahlung der Zeitarbeitnehmer denen der Festangestellten im Entleihbetrieb langsam annähert.
Wenn unser Mitarbeiter in einem Kundeneinsatz ist, schließen wir mit dem Kunden einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab. Dieser orientiert sich am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). In diesem ist Vertrag ist unter anderem festgelegt, dass Zeitarbeiter, die neun Monate ohne Unterbrechung beim gleichen Kundenunternehmen im Einsatz sind, auch den gleichen Lohn bekommen wie die festangestellten Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation. Equal Pay bezieht sich dann natürlich nicht nur auf das Grundgehalt, sondern auch auf alle Sonderbezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und andere Sachbezüge.
Schlechte Bezahlung in der Zeitarbeit? Wir sagen: Mythos!
Je nach Branche liegen wir in der Zeitarbeit schon jetzt an vielen Stellen auf dem Niveau der Festangestellten im Entleihbetrieb, manchmal sogar darüber. Natürlich ist das noch nicht überall so. Branchenzuschläge, Equal Pay und vor allem der zunehmende Arbeitskräftemangel helfen uns aber, unsere Mitarbeiter fair zu bezahlen. Zudem bietet Zeitarbeit den Vorteil, dass sie eine sichere Festanstellung beim Personaldienstleister inklusive aller Absicherungen bietet – und das ist bei Tempton für alle unsere Mitarbeiter: Realität!