Subsidiärhaftung – ein sprachlich schon sperriges Wort, das auch in Verbindung mit der Zeitarbeit viel Raum einnimmt, weil es Fluch und Segen zugleich bedeuten kann. Aus Sicht der Zeitarbeitnehmer ist die Subsidiärhaftung ein Segen, denn sie schützt sie vor dem Zahlungsausfall ihrer Sozialabgaben. Für Unternehmen, die bei einem Personaldienstleister Personal entleihen, kann Sie im Fall einer Insolvenz ihres Dienstleisters aber schnell auch zum Fluch werden. Was es mit der Subsidiärhaftung auf sich hat und warum Unternehmen, die mit Tempton zusammenarbeiten, sie nicht fürchten müssen, erfahren Sie nun.
Wann und warum gerät man in Subsidiärhaftung?
Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie die Lohnsteuer abführen. Wenn Sie allerdings Personal über einen Personaldienstleister entleihen, liegt diese Pflicht nicht bei Ihnen, sondern beim Personaldienstleister als Arbeitgeber.
In Subsidiärhaftung geraten Sie dann, wenn Ihr Personaldienstleister zahlungsunfähig wird (Insolvenz) oder die Beiträge nicht ordnungsgemäß leistet. Dann haften Sie als Entleiher gemäß § 28 e SGB IV für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag der bei Ihnen eingesetzten Leiharbeitnehmer. Dies schützt den Zeitarbeitnehmer, bringt Sie als Arbeitgeber aber unter Umständen in eine finanzielle Schieflage, weil Sie diese zusätzlichen Kosten tragen müssen.
Wie können Sie sich vor einer Subsidiärhaftung schützen?
Was Sie tun können, um das Risiko einer Subsidiärhaftung auf ein Minimum zu reduzieren, ist, Ihren Personaldienstleister umsichtig auszuwählen. Es gibt unzählig viele Zeitarbeitsunternehmen am Markt. Einen renommierten und professionellen Dienstleister erkennen Sie daran …
- dass er schon lange in dieser Branche tätig ist.
- dass er zertifiziert ist.
- dass er im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist.
Wenn Sie einen Personaldienstleister wählen, der diese Kriterien erfüllt, ist das schon mal ein erster Schritt, um sich gegen eine eventuelle Subsidiärhaftung abzusichern. Aber es gibt noch ein wesentliches Merkmal: eine gute Unternehmensbonität.
Mit Tempton sicher gegen Subsidiärhaftung
Eine gute Bonität ist ein wichtiges Kriterium, wenn es um die Wahl eines zuverlässigen Zeitarbeitsunternehmens geht. Wo Geld ist, ist auch Zahlungsfähigkeit – und eine Insolvenz somit kein Thema. Tempton ist wirtschaftlich sehr solide aufgestellt: Die Zahl unserer Standorte, Mitarbeiter und Kundenunternehmen wächst stetig und hält uns stabil am Markt. Das können Sie uns nicht nur glauben, Sie können es auch nachprüfen, um sicherzugehen, dass Ihnen bei der Zusammenarbeit mit uns keine Subsidiärhaftung droht.
Wie tragfähig unsere Bonität ist, können Sie jederzeit selbst prüfen: Seit 2019 ist Tempton börsennotiert. Damit einhergehend legen wir unsere Geschäftsentwicklung im Rahmen von Quartalsberichten und Jahresabschlüssen offen. Beides finden Sie auf unserer Webseite. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit kostenfrei auf dem Portal des unabhängigen Instituts für Zahlungssicherheit (IZS) über uns informieren. Das IZS überprüft monatlich bei allen Krankenkassen, an die wir Beiträge zahlen, ob Rückstände bestehen, und veröffentlicht die Ergebnisse auf seinem Portal. So haben Sie die Sicherheit, dass wir unseren Pflichten immer fristgerecht und vollständig nachkommen. Nicht zuletzt tragen wir das CrefoZert der Creditreform. Das Zertifikat weist unsere hervorragende Bonität bereits zum wiederholten Mal in Folge aus.
Sie sehen also: Mit Tempton als Partner in Sachen Zeitarbeit tragen Sie kein Risiko in Subsidiärhaftung zu geraten. Vielmehr können Sie mit uns alle Vorteile, die die Zeitarbeit Ihrer Unternehmung zu bieten hat, voll ausschöpfen.