Bei Zeitarbeit handelt es sich um die Anstellung eines Zeitarbeitnehmers bei einer Zeitarbeitsfirma, die eine qualifizierte Arbeitskraft auf eine bestimmte Dauer an Unternehmen verleiht, welche kurzfristige Personalmängel ausgleichen wollen.
Zeit- oder Leiharbeit ist im Prinzip einfach erklärt: Ein Zeitarbeitnehmer ist bei einem Personaldienstleister – wie Tempton – angestellt und wird in Unternehmen überlassen, denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter fehlen..
Einen Unterschied zwischen Zeit- und Leiharbeit gibt es nicht. Der Begriff Leiharbeit ist wegen scheinbarer Nachteile Festangestellten gegenüber teilweise negativ konnotiert, ohne dass das der Realität, z.B. hinsichtlich Anstellungsart, sozialer Absicherung und Vergütung, standhält.. Nichtsdestotrotz stehen beide Begriffe für ein und dieselbe Art der Arbeit. Zeitarbeitnehmer »leihen« ihre Arbeitskraft für einen vorher bestimmten zeitlichen Rahmen einem Unternehmen. Die maximale Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeit wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Demzufolge dürfen Zeitarbeitnehmer demselben Entleiher nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden. Erst nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten beginnt die Einsatzzeit von Neuem.
Bei Zeitarbeit ist ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma fest angestellt. Eine Zeitarbeitsfirma macht genau das, was der Name sagt: Sie überlässt ihren Kunden für eine bestimmte Zeit die Arbeitskraft der eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wir sind ein Personaldienstleister, der eine flexible Gestaltung des Arbeitsalltags unterstützt. Bei Tempton können Fachkräfte aller Art – ob gewerblich-technische, kaufmännische oder medizinische Berufe – unserem Personalpool beitreten. Der Full-Service-Perosnaldienstleister überlässt den Zeitarbeitnehmer dann entsprechend seinen Wünschen und Qualifikationen an Unternehmen, die gerade eine Stelle zu besetzen haben. Das können Tagesaufträge oder langfristige Projekte mit bis zu 18 Monaten Anstellung sein.
Seit 2007 macht sich Tempton als Personaldienstleister einen Namen. Dank unserer flexibel einsetzbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können wir stets zuverlässig passende Arbeitskräfte vermitteln – und legen so oft den Baustein für eine dauerhafte Zusammenarbeit.
Einmal in ein Unternehmen einsteigen und bis zur Rente dort arbeiten? Dieses Modell ist überholt. Viele Arbeitnehmer wünschen sich Abwechslung in ihrem Arbeitsalltag, indem sie beispielsweise unterschiedliche Unternehmen kennenlernen wollen. Zeitarbeit kommt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern in vielerlei Hinsicht zugute.
Unternehmen…
Zeitarbeitnehmer…
Zeitarbeit ist detailliert gesetzlich geregelt. Durch rechtliche Rahmenbedingungen wird vermieden, dass Zeitarbeitnehmer ausgebeutet werden oder Arbeitgeber sich zu stark in den Recruiting-Prozess hineindenken müssen.
Das Dreiecksverhältnis der Zeitarbeit setzt sich wie folgt zusammen: Zeitarbeitnehmer sind bei der Personalvermittlung registriert und werden für einen bestimmten Zeitraum einem Unternehmen, dem Entleiher, überlassen. Hierbei gilt Equal Pay, sprich, der Zeitarbeitnehmer hat das Recht auf diesselbe Bezahlung eines festangestellten Stammmitarbeiters mit derselben Qualifitkation. Das Gehalt zahlt der Personalvermittler – also Tempton – dem Zeitarbeitnehmer. Das Unternehmen wiederum bezahlt den Personalvermittler für die jeweilige Arbeitskraft.
Zeitarbeitskräfte sind mit »normalen« Festangestellten gleichgestellt. Der einzige Unterschied besteht im Arbeitsvertrag, den Zeitarbeitskräfte nicht mit dem jeweiligen Unternehmen, sondern mit der Zeitarbeitsfirma abschließen.
Der Arbeitsvertrag, je nach Gewerk auch an einem Tarifvertrag angelehnt, deckt alle relevanten Themen hinsichtlich des Arbeitsrechts ab. Darunter fallen beispielsweise die gesetzlichen Pausenzeiten und die Höchstarbeitsdauer.
Die Zeitarbeitskräfte, die bei Personaldienstleistern wie Tempton angestellt sind, haben demnach auch eine Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, genau wie Festangestellte anderer Unternehmen. Auch Arbeits-, Urlaubs- und Krankheitszeiten sind für den Fall der Zeitarbeit fest geregelt. Wenn Zeitarbeitnehmer krank werden, erhalten sie durch uns eine Fortzahlung ihres Lohns. So muss sich niemand Sorgen um eine etwaige Kündigung im Krankheitsfall machen.
Ganz egal, ob Sie sich als Arbeitnehmer oder als Unternehmen für das Thema Zeitarbeit interessieren: Bei Tempton sind Sie gut aufgehoben. Nehmen Sie unsere Expertise und die Qualität unserer Arbeit in Anspruch. Falls Sie mehr Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!